AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RENTASTICS FRANKFURT GMBH

Stand: 01.06.2023

der RENTASTICS Frankfurt GmbH
Honeywellstraße 2-6 in 63477 Maintal

nachstehend bezeichnet als die Firma RENTASTICS

I. Allgemeiner Teil (gültig für Vermietung und Verkauf)

II. Vermietung

III. Verkauf

I. Allgemeiner Teil (gültig für Vermietung und Verkauf) Präambel

Die Firma RENTASTICS und ihre Niederlassungen bieten Lieferungen und Leistungen im Bereich des Non-Food Catering, insbesondere die Vermietung von Geschirr, Mobiliar und Küchengeräte für Veranstaltungen und Feiern an.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der RENTASTICS Frankfurt GmbH („RENTASTICS“), einschließlich ihrer Niederlassungen in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn RENTASTICS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Datenschutz, urheberrechtlicher Schutz Inhalte Webseite

(1) Zum Umgang von RENTASTICS mit persönlichen Daten siehe die Datenschutzerklärung von RENTASTICS unter https://www.rentastics.com/datenschutz.

(2) Die auf den Webseiten von RENTASTICS enthaltenen Texte, Bilder und weiteren Medien sind urheberrechtlich geschützt. Falls der Kunde die Texte, Bilder oder weiteren Medien verwenden möchte, so bedarf dies jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RENTASTICS.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden zwischen RENTASTICS und dem Kunden jeweils vereinbart. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Gesamtrechnungsbetrag im Voraus per Überweisung oder in bar / EC-Zahlung zu entrichten (Vorkasse), wobei eine Barzahlung nur bis zu einem Betrag von 500 € brutto zulässig ist.

§ 4 Rechtswahl

Auf Verträge zwischen RENTASTICS und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

§ 5 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Maintal, soweit der Kunde Unternehmer oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

II.  Vermietung

§ 1 Vertragsschluss, Vertragsinhalte

(1) RENTASTICS bietet Artikel aus dem Bereich des Non-Food Catering zur mietweisen Überlassung an.

(2) Anfrageprozess:
Darstellungen und Preisangaben auf den Webseiten von RENTASTICS erfolgen freibleibend. Der Kunde kann gegenüber RENTASTICS auf der Grundlage des Anfrageformulars unter Angabe des gewünschten Mietzeitraumes und der gewünschten Menge eine Anfrage für die entsprechenden Artikel abgeben. RENTASTICS wird die Verfügbarkeit der angefragten Mietgegenstände prüfen und einen unverbindlichen (freibleibenden) Vorschlag zu Preis und weiteren Mietkonditionen unterbreiten (Vorschlag).

(3) Vertragsschluss:
Falls dem Kunden der Vorschlag von RENTASTICS zusagt, kann der Kunde eine verbindliche Bestellung tätigen (Angebot). Der Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung durch RENTASTICS zustande (Annahme).

(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind das Angebot des Kunden und die Auftragsbestätigung von RENTASTICS schriftlich zu erteilen. Das Schriftformerfordernis wird durch eine telekommunikative Übermittlung (z. B. online oder E-Mail) gewahrt.

(5) Den Ort und die weiteren Modalitäten der Lieferung stimmen die Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses einvernehmlich ab.

(6) Änderungen des Vertragsinhalts sind jederzeit einvernehmlich möglich.

(7) Aus der Beschreibung der Artikel ist zu entnehmen, ob es sich bei dem auf der Website abgebildeten Artikel um ein Einzelstück oder um einen lediglich der Gattung nach beschriebenen Gegenstand (z.B. Besteck) handelt. Schließen die Parteien einen Mietvertrag über einen der Gattung nach beschriebenen Gegenstand, so ist RENTASTICS verpflichtet, mindestens einen Artikel mittlerer Art und Güte zu liefern. In Bezug auf nur der Gattung nach bezeichnete Artikel dürfen diese von den Darstellungen auf den Webseiten von RENTASTICS in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen abweichen.

§ 2 Vertragsdauer

(1) Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den vereinbarten Zeitpunkten. Die Mietzeit wird nach Kalendertagen berechnet. Die Mietdauer beträgt mindestens eine Mieteinheit. Eine Mieteinheit umfasst drei Tage (Kalendertage Montag bis Samstag) und / oder ein Wochenende (Freitag bis einschließlich Montag).

(2) Soweit die Anlieferung der Mietgegenstände durch RENTASTICS bzw. durch einen von RENTASTICS zu beauftragenden Dritten (z. B. Frachtführer) vereinbart ist, beginnt der Überlassungszeitraum mit der Anlieferung der Mietgegenstände beim Kunden. Falls der Kunde den Dritten (z. B. Frachtführer) beauftragt, beginnt der Überlassungszeitraum mit der Übergabe an den vom Kunden beauftragten Dritten.

§ 3 Sonderkündigungsrecht Kunde

(1) Der Kunde hat vor Vertragsbeginn ein Sonderkündigungsrecht, das durch Brief, Fax oder E-Mail erfolgen und RENTASTICS mindestens drei Arbeitstage vor Beginn des vereinbarten Überlassungszeitraums zugehen muss. Arbeitstage im Sinne dieser Regelung sind die Kalendertage Montag bis Freitag. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist RENTASTICS berechtigt, einen Ausfallschaden nach folgender Staffelung zu berechnen:

  • Kündigung bis spätestens 7 Arbeitstage vor Beginn des vereinbarten Überlassungszeitraums 50% der vereinbarten Miete;
  • Kündigung bis spätestens 4 Arbeitstage vor Beginn des vereinbarten Überlassungszeitraums 70% der vereinbarten Miete;
  • Kündigung weniger 4 Arbeitstage vor Beginn des vereinbarten Überlassungszeitraums 100% der vereinbarten Miete

(2) Der Ausfallschaden nach den vorstehenden Regelungen in § 3 (1) und (2) ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(3) Bei teilweiser Kündigung gelten die vorstehenden Regelungen in § 3 (1) bis (2) entsprechend für den abgekündigten Teil, d. h. RENTASTICS ist in diesem Fall nur bezogen auf den gekündigten Teil des Mietverhältnisses berechtigt, einen entsprechenden Ausfallschaden zu verlangen.

§ 4 Überlassung der Mietgegenstände, Prüfpflichten des Kunden

(1) Sofern eine Anlieferung der Mietgegenstände durch RENTASTICS nicht ausdrücklich vereinbart ist, stellt RENTASTICS diese (bei technischen Geräten mit Betriebsanleitung) spätestens zu Beginn der Mietzeit am Sitz von RENTASTICS bzw. der vereinbarten Niederlassung von RENTASTICS zur Abholung bereit.

(2) Bei Selbstabholung durch den Kunden gilt:

(a) Die Sachgefahr hinsichtlich der überlassenen Mietgegenstände geht mit Beginn der Abholung auf den Kunden über.

(b) Der Kunde wird für einen sachgemäßen Transport mit geschlossenen Fahrzeugen und angemessener Ladungssicherung sorgen.

(c) Auf Wunsch des Kunden sind verfügbare Mitarbeiter von RENTASTICS ohne Inrechnungstellung zusätzlicher Kosten beim Beladen behilflich. Verursachen diese beim Beladen Sach- oder Personenschäden, haften RENTASTICS und die entsprechenden Mitarbeiter jedoch nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(3) Bei vereinbarter Anlieferung durch RENTASTICS gilt:

(a) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist RENTASTICS nur zu einer Anlieferung hinter die erste ebenerdige und mit einem Hubwagen erreichbare Tür mit mindestens 100 cm Durchgangsbreite am vereinbarten Anlieferungsort verpflichtet. Bei nicht entsprechend befestigten Wegen (nicht geeignet für Hub- oder Gitterrollwagen) ist RENTASTICS lediglich zu einer Anlieferung bis Bordsteinkante verpflichtet.

(b) Mangels anderweitiger Absprache gewährleistet der Kunde Zufahrtsbedingungen, die eine Anlieferung bis zum betreffenden Gebäude mit einem LKW mit einer Höhe von mindestens 4Metern sowie einem LKW-Maximalgewicht von 40 Tonnen zu ermöglichen.

(c) Der Kunde wird dafür sorgen, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person zum vereinbarten Abholtermin bzw. zum vereinbarten Abholzeitraum am vereinbarten Ort zwecks Entgegennahme der Lieferung anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist RENTASTICS berechtigt, die Mietgegenstände wieder mitzunehmen oder am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Eine Hinterlassung am Ort der Anlieferung gilt in diesem Fall als Erfüllung seitens RENTASTICS; die Mietgegenstände gehen damit in die Obhut des Kunden über.

(d) Vom Kunden verursachte Wartezeiten bei der Be- oder Entladung sind bis zu einer Dauer von 30 Minuten vergütungsfrei. Darüberhinausgehende Wartezeiten sind vom Kunden nach Aufwand zu vergüten.

(4) Der Kunde hat die Mietgegenstände nach Überlassung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Stunden ab dem Zeitpunkt, ab dem sich diese in seiner Obhut befinden, auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und etwaige Fehlmengen, Beschädigungen oder Funktionsmängel unverzüglich, spätestens aber bis 12.00 Uhr des Folgetages, gegenüber RENTASTICS mittels Briefs, Fax oder E-Mail zu rügen. Erfüllt der Kunde diese Rügeobliegenheiten nicht bzw. nicht rechtzeitig, wird widerlegbar vermutet, dass die Mietgegenstände wie vereinbart vollständig und mangelfrei überlassen wurden.

(5) Zeigt der Kunde rechtzeitig eine Fehlmenge an, wird RENTASTICS schnellstmöglich Ersatz liefern, soweit tatsächlich möglich und wirtschaftlich zumutbar, anderenfalls erhält der Kunde (nach Wahl von RENTASTICS) eine Gutschrift in entsprechender Höhe.

(6) Zeigt der Kunde rechtzeitig einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder ausschließt, wird RENTASTICS diesen innerhalb einer angemessenen Nachfrist durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung beheben. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Mangels durch den Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.

(7) Eine Mangelbeseitigung durch Selbstvornahme des Kunden oder durch vom Kunden eingeschaltete Dritte ist grundsätzlich nur nach vorheriger Einigung mit RENTASTICS statthaft.

(8) Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne dies vorher mit RENTASTICS abgestimmt zu haben oder ohne zuvor von RENTASTICS Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind notwendige Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug zwingend zu tätigen waren.

§ 5 Obhuts-, Handlings- und Informationspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und zu bedienen und nur von eingewiesenen und fachkundigen Personen bedienen oder verwenden zu lassen. Erkennbar mangelhafte Mietgegenstände dürfen vom Kunden nicht benutzt werden. Bei Verwendung der Mietgegenstände im Outdoorbereich ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese angemessen gegen schädliche Witterungseinflüsse geschützt und Beschädigungen ausgeschlossen werden.

(2) Der Kunde hat während der Überlassung der Gegenstände eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften im Umgang mit den Mietgegenständen, also bspw. für die Einhaltung brandschutz-, hygiene- und lebensmittelrechtlicher Vorgaben und einen fachgerechten Anschluss der Mietgegenstände, zu sorgen. Sofern mit einem Mietgegenstand von RENTASTICS eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert wurde, sind deren Inhalte uneingeschränkt zu beachten.

(3) Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und dass die Mietgegenstände von ihm ordnungsgemäß aufgestellt und angeschlossen werden können. Sofern nicht abweichend vereinbart, schuldet RENTASTICS nicht den Anschluss von technischem Equipment.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an den Mietgegenständen vorzunehmen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die auf Mietgegenstände zugreifen wollen, vom Eigentum von RENTASTICS an den Gegenständen in Kenntnis zu setzen. Werden Mietgegenstände beim Kunden gepfändet, beschlagnahmt oder entwendet, hat der Kunde dies RENTASTICS unverzüglich anzuzeigen.

(6) Außer dies wäre dem Kunden im konkreten Fall nicht zumutbar, wird der Kunde Besichtigungen der Mietgegenstände durch RENTASTICS oder einen von RENTASTICS beauftragten Dritten gestatten.

§ 6 Mietpreis

(1) Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

(2) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verstehen sich angegebene Preise jeweils als Nettopreise für eine Mieteinheit (siehe II. § 2 oben). Mietpreise für eine längere Mietdauer gelten wie folgt als vereinbart: Der Preis für den ersten weiteren Tag wird mit 25% des Preises der Mieteinheit berechnet. Jeder weitere Tag wird mit je 15% berechnet. Sonn- und Feiertage sind keine Miettage.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, versteht sich der Mietpreis ab dem Sitz von RENTASTICS. Etwa anfallende Versandkosten, die Kosten einer Transport- und Mietversicherung sowie die Kosten einer Sonderverpackung und etwaiger Verbrauchsmaterialien sind, sofern diese Leistungen vereinbart werden, vom Kunden gesondert angemessen zu vergüten.

(4) Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Gesamtmietbetrag mit Vertragsschluss fällig und ist vor Überlassung der Mietgegenstände zu entrichten.

(5) Im Mietpreis ist eine Endreinigung der Mietgegenstände mit einem normalen Verschmutzungsgrad durch RENTASTICS enthalten.

(6) RENTASTICS behält sich das Recht vor, den Vertragsschluss von der Stellung einer Kaution abhängig zu machen, wobei die Höhe der Kaution in etwa dem Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände entsprechen soll.

(7) Der Mindestbestellwert für Lieferungen beträgt 250,00€ netto, exklusive Logistikkosten. Sollte der Bestellwert darunter liegen und dennoch eine Lieferung gewünscht sein, berechnen wir die o.g. 250,00€ zzgl. Transportkosten.

§ 7 Rückgabe der Mietgegenstände

(1) Der Kunde gibt die Mietgegenstände im zuvor überlassenen Zustand, mit der zuvor überlassenen Verpackung und in der zuvor überlassenen Zusammenstellung zum Ende der Mietzeit am Sitz von RENTASTICS bzw. der betreffenden Niederlassung während der üblichen Geschäftszeiten des betreffenden Standorts von RENTASTICS (siehe Webseite RENTASTICS) zurück.

(2) Der Kunde entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Handelt es sich bei den Mietgegenständen um Textilien, sind diese trocken zurückzugeben.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, muss die Ware am abgestimmten Abholtag, ab 08.00Uhr, hinter der ersten ebenerdigen Tür auf Parterre gepackt wie geliefert in den von RENTASTICS für den Transport vorgesehenen Transportbehältern, sortenrein und geordnet aufgestapelt zur Abholung bereitstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns eine spätere Abholung vor. In dieser Zeit kann der Kunde die Ware, wie von uns gefordert, bereitstellen. Die erneute Anfahrt wird inkl. möglicher Zusatzkosten in unserer Logistik, zzgl. Mietverlängerung berechnet. 

(4) Je nach Umfang der Lieferungen und Geschäftsanfall kann RENTASTICS die vollständige Kontrolle der zurückgegebenen Mietgegenstände nicht sofort bei Rückgabe durchführen. Der Kunde ist in diesem Fall damit einverstanden, dass RENTASTICS die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung später durchführt, wobei RENTASTICS sicherstellt, dass in der Zeit ab Anlieferung bis zur Kontrolle keine Verluste stattfinden.

§ 8 Verspätete Rückgabe von Mietgegenständen

(1) Bei einer verspäteten Rückgabe berechnen wir einen neuen Mietzeitraum. Es gelten die Bestimmungen aus §6.

(2) Hat RENTASTICS den Kunden nach Ablauf des Mietzeitraums unter Fristsetzung zur Rückgabe der Mietgegenstände aufgefordert und wurden die Mietgegenstände auch innerhalb der gesetzten Frist nicht zurückgegeben, kann RENTASTICS Schadenersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Gegenstandes (Wiederbeschaffungswert) verlangen. Der Kunde ist ab dem Tag der nicht eingehaltenen Rückgabe des jeweiligen Gegenstandes bis zum Tag der Anlieferung des Ersatzgegenstandes bei RENTASTICS zur Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung nach Abschnitt II. § 6 (1) oben verpflichtet, wobei RENTASTICS verpflichtet ist, die Beschaffung des Ersatzgegenstandes schnellstmöglich durchzuführen.

(3) Die Geltendmachung eines höheren Schadens auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen durch RENTASTICS wird durch die vorstehenden Regelungen nicht ausgeschlossen.

(4) Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass RENTASTICS kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist als in den vorstehenden Abschnitten § 8 (1) bis (3) vorgesehen.

§ 9 Schadensersatz bei Beschädigung, Verlust, übermäßige Verschmutzung

(1) Kommt es zwischen Übernahme und Rückgabe der Mietgegenstände zu Beschädigungen oder zum Verlust von Mietgegenständen, die durch eine schuldhafte Handlung oder ein schuldhaftes Unterlassen des Kunden entstehen, hat der Kunde den RENTASTICS hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) Bei Verstößen des Kunden gegen die Regelungen in II. § 7 (1), II. § 7 (2) oder II. § 7 (3), ist der Kunde zum Ersatz der RENTASTICS hieraus resultierenden Schäden verpflichtet.

(3) Bei reparaturfähigen und reparaturwürdigen Beschädigungen ersetzt der Kunde die Reparaturkosten, wobei weitergehende Schadensersatzansprüche von RENTASTICS auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen von RENTASTICS vorbehalten bleiben.

(4) Bei nicht reparaturfähigen oder nicht reparaturwürdigen Beschädigungen erstattet der Kunde RENTASTICS die für die Ersatzbeschaffung eines entsprechenden Gegenstandes entstehenden Kosten (Wiederbeschaffungswert). In diesem Fall kann der Kunde innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Schadensersatzforderung und Zug um Zug gegen deren Erfüllung von RENTASTICS die Herausgabe des beschädigten Mietgegenstandes an sich verlangen.

(5) Erhebliche Verschmutzungen, die durch eine normale Reinigung bei RENTASTICS nicht zu beseitigen sind, stehen einer Beschädigung der Mietsache gleich. Erhebliche Verschmutzungen, die auch bei einer Reinigung durch ein Fachunternehmen nicht zu beseitigen sind, stehen einer nicht reparierbaren Beschädigung gleich.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung von RENTASTICS

(1) Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abweichend geregelt, haften RENTASTICS und der Kunde jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) RENTASTICS haftet unbeschränkt für

(a) Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben, die von RENTASTICS oder von Dritten, deren Verhalten oder Unterlassen RENTASTICS nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen ist, vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden,

(b) Schäden, die dem Kunden nach gesetzlich nicht abdingbarer verschuldensunabhängiger Haftung entstehen (z. B. Produkthaftungsgesetz),

(c) Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von RENTASTICS oder von Dritten, deren Verhalten oder Unterlassen RENTASTICS nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen ist.

(3) Im Übrigen haftet RENTASTICS bei leichter / einfacher Fahrlässigkeit nur im Fall der Verletzung sog. „Kardinalpflichten“, d. h. von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung von RENTASTICS jedoch auf den Schaden beschränkt, mit dem nach dem Inhalt des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Sofern RENTASTICS nach § 10 (2) auch bei leichter / einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von RENTASTICS auf einen Betrag beschränkt, der dem Dreifachen des jeweiligen Auftragswerts (netto) entspricht.

(5) Die Einschränkungen nach § 10 (2) bis (4) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Verrichtungs- sowie Erfüllungsgehilfen von RENTASTICS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

III.  Verkauf

§ 1 Vertragsinhalte und Vertragsschluss

(1) Die von RENTASTICS auf der Website dargestellten Waren können vom Kunden nur ausnahmsweise, d. h. nach gesonderter Vereinbarung, käuflich erworben werden.

(2) Anfrageprozess:
Die Darstellungen auf der Website von RENTASTICS erfolgen freibleibend. Der Kunde kann gegenüber RENTASTICS unter Angabe der benötigten Menge eine unverbindliche Anfrage für die gewünschten Artikel abgeben. RENTASTICS wird die Verfügbarkeit prüfen und eine unverbindliche/freibleibende Kostenkalkulation mit den weiteren Kaufinformationen (Vorschlag) zusenden.

(3) Vertragsschluss:
Falls dem Kunden der Vorschlag von RENTASTICS zusagt, kann er eine verbindliche Bestellung tätigen (Angebot). Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch RENTASTICS zustande (Annahme).

(4) Soweit zwischen dem Kunden und RENTASTICS nicht anders vereinbart, sind das Angebot und die Annahme schriftlich zu erteilen. Das Schriftformerfordernis wird durch telekommunikative Übermittlung (z. B. online oder E-Mail) gewahrt.

§ 2 Kostentragung für Rücksendungen

Ist dem Kunden die Rücksendung durch Ausübung des Widerrufsrechts (siehe III. § 7 unten) gestattet, so trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Mangels abweichender Vereinbarung ist der Kaufpreis im Voraus zu entrichten (Vorkasse).

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von RENTASTICS.

(2) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Dritte vom Eigentum von RENTASTICS an der Vorbehaltsware in Kenntnis zu setzen. Wird die Vorbehaltsware beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Kunde dies RENTASTICS unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 5 Gewährleistungsfristen

(1) Im Falle eines Mangels stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(2) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gelten ergänzend die kaufmännischen Rügepflichten gemäß §§ 377 ff. HGB.

(3) Die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen beträgt gegenüber Verbrauchern entsprechend der gesetzlichen Regelung zwei Jahre ab Ablieferung und bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung.

(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist unbeschadet des § 479 BGB für neue Sachen ein Jahr und bei gebrauchten Sachen 3 Monate ab Ablieferung.

(5) Die nachstehenden Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung von RENTASTICS

Die Regelungen oben unter Abschnitt II. § 10 (1) bis (5) für Vermietungen gelten für Verkäufe entsprechend.

§ 7 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Für Vermietungen nach Abschnitt II. Vermietung dieser AGB besteht kein Widerrufsrecht, auch wenn der Kunde Verbraucher ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).Ist der Kunde Verbraucher kann er seine Vertragserklärung in Bezug auf Käufe (Abschnitt III. Verkäufe dieser AGB) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

RENTASTICS Frankfurt GmbH
Honeywellstraße 2-6
63477 Maintal

Telefon: 06181- 4900750
Telefax: 06181 4900779
E-Mail: frankfurt@rentastics.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang

Ende der Widerrufsbelehrung